Aufnahmeverfahren und Einschulung
„ABC Schützen“ – Aufnahme
Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, stellen Sie bitte bis zum 31.12. des Vorjahres der Einschulung einen Aufnahmeantrag. Sie werden dann mit Ihrem Kind zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Sollten Sie einer Kirchengemeinde angehören, bringen Sie bitte eine Gemeindezugehörigkeitsbescheinigung mit. Bitte laden Sie sich den Aufnahmeantrag herunter.
Aufnahmeentscheidung
Wenn mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen, wird nach schulinternen Kriterien über die Aufnahme durch die Lehrerkonferenz entschieden. Eine Übereinstimmung mit unseren pädagogischen Richtlinien in grundlegenden Erziehungsfragen und dem Schulkonzept wird vorausgesetzt. Die Aufnahmeentscheidung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. In einer 1. Elternversammlung vor den Sommerferien werden die Eltern über die Unterrichtsorganisation informiert.
Einschulung
Die offizielle Einschulung findet in Form eines Gottesdienstes und einer ersten kleinen Unterrichtsstunde statt. Die Gestaltung wird von Schülern, dem Schulpfarrer und der Klassenleiterin übernommen.
Schulgeld
Da die Ev. Gottfried-Forck-Grundschule eine Schule in freier Trägerschaft ist, wird ein monatliches Schulgeld, aufgerechnet auf ein Jahr, erhoben. Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach dem Bruttofamilieneinkommen. Für alle Neuaufnahmen gilt die Schulgeldtabelle unserer Trägerin, der Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Weitere Informationen zum Schulgeld finden Sie auf der Website des Schulträgers.